Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Nutzung unserer Dienstleistungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen hyper-otter, Industriestraße 24, 40210 Düsseldorf (nachfolgend "Vermieter") und dem Kunden (nachfolgend "Mieter") über die Vermietung von Gerüstmaterial und damit verbundene Dienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen auf unserer Website stellt kein verbindliches Angebot dar. Erst die Auftragsbestätigung durch den Vermieter begründet einen Mietvertrag.
Angebote des Vermieters sind freibleibend und gelten, sofern nicht anders angegeben, für einen Zeitraum von 14 Tagen.
§ 3 Mietgegenstand und Übergabe
Der Vermieter übergibt das Gerüstmaterial in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand. Der Mieter hat das Material bei Übergabe zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.
Das Gerüstmaterial bleibt Eigentum des Vermieters. Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
§ 4 Mietdauer und Rückgabe
Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe des Materials und endet mit dessen vollständiger Rückgabe an den Vermieter.
Der Mieter ist verpflichtet, das Gerüstmaterial in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat. Normale Gebrauchsspuren sind ausgenommen.
Bei verspäteter Rückgabe wird die Miete anteilig weiterberechnet.
§ 5 Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Transport-, Montage- und Demontagekosten werden gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
§ 6 Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet:
- Das Gerüstmaterial bestimmungsgemäß und unter Beachtung der geltenden Sicherheitsvorschriften zu verwenden
- Die zulässige Belastung nicht zu überschreiten
- Das Material vor Beschädigung, Diebstahl und unbefugtem Zugriff zu schützen
- Änderungen oder Reparaturen nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters vorzunehmen
- Schäden oder Mängel unverzüglich dem Vermieter zu melden
§ 7 Haftung
Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietgegenstand, die während der Mietzeit entstehen, soweit er nicht nachweist, dass er die Schäden nicht zu vertreten hat.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung des Gerüstmaterials durch den Mieter oder Dritte entstehen.
Die Haftung des Vermieters für Sach- und Vermögensschäden ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
§ 8 Versicherung
Der Mieter ist für eine ausreichende Versicherung des Gerüstmaterials gegen Diebstahl, Beschädigung und Haftpflichtrisiken während der Mietzeit selbst verantwortlich.
§ 9 Montage und Demontage
Wenn der Vermieter Montage- und Demontagearbeiten übernimmt, sind diese nur von autorisiertem Fachpersonal durchzuführen.
Der Mieter hat für einen freien und sicheren Zugang zur Baustelle zu sorgen.
Nach erfolgter Montage erstellt der Vermieter ein Übergabeprotokoll, das vom Mieter zu unterzeichnen ist.
§ 10 Kündigung
Bei Mietverträgen ohne feste Laufzeit kann das Mietverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von sieben Werktagen gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juli 2026